Impressum

Architekturbüro  HELLERPLAN - Architekten



Dipl.Ing. Architekt Franz-Josef Heller


Mitglied der Bayerischen Architektenkammer, Sitz München
Mitgliedsnummer:  171213
Berufsrechtliche Regelungen: Bayerisches Architektengesetz (BayArchG)


Steinstr.3, 63739 Aschaffenburg

Telefon: 06021/ 585 783


E-Mail:    hellerplan@gmx.de

Internet:  www.hellerplan.de




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Schlichtung

Bestehen Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertragsverhältnis oder in dessen Zusammenhang, so wird zunächst versucht, auf gütlichem Wege eine Einigung herbeizuführen. Dies geschieht, indem die jeweiligen Ansprechpartner der Vertragsparteien die Meinungsverschiedenheiten in einem gemeinsamen Gespräch erörtern. Können Meinungsverschiedenheiten durch die Parteien nicht gelöst werden, soll ein Schlichtungsverfahren eröffnet werden. Lehnt eine Partei die Durchführung eines solchen Schlichtungsverfahrens ab, kann sie die Meinungsverschiedenheit juristisch klären lassen. Dies muss jedoch der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt werden. Zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens rufen die Parteien die Schlichtungsstelle des Deutschen Multimedia Verbandes e.V., Kaistraße 14 in 40221 Düsseldorf an. Ziel ist es, die Meinungsverschiedenheit nach der Schlichtungsordnung des Verbandes zu bereinigen. Dies kann ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig geschehen. Um die Schlichtung zu ermöglichen, verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Durch den Verzicht wird eine Hemmung der Verjährung erreicht. Termine, die von dem Schlichtungsverfahren betroffen sind (einschließlich dem vorangehenden Gespräch zwischen den Parteien), werden für die Dauer der Schlichtung und eventuell auszuführender Schlichtungsergebnisse verschoben, soweit dies erforderlich ist. Zur Terminverschiebungsphase ist eine angemessene Anlauffrist hinzuzurechnen.